- Gültigkeit
Unsere nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge. Abweichende Lieferbedingungen des Kunden haben ohne
unsere schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen nicht
berührt.
- Angebot
An unsere Angebote halten wir uns 60 Tage ab deren Datum gebunden. Hiervon abweichende Zusagen haben Gültigkeit.
- 1 Zeichnungen, Abbildungen, Datenblätter sowie Maße, Gewichte oder Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns
bestätigt werden. Ansonsten sind Änderungen und Ergänzungen vorbehalten.
- 2 An allen von uns erstellten und zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere Zustimmung
dürfen die Unterlagen an Dritte nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden.
- Preise
An die in unseren Angeboten angegebenen Preise halten wir uns innerhalb der festgelegten Frist gebunden. Preislisten haben ihre
verbindliche Gültigkeit nur dann, wenn sie von der Fa. Berndorfer bestätigt sind und die Bestätigung nicht länger als einen Monat zurückliegt. Alle Preise verstehen sich ab
Werk/Auslieferungslager einschließlich Verpackung (ausgenommen Mehrwegverpackung) zuzüglich Versandkosten und gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Liefer- und Leistungszeit
Alle von uns genannten Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde.
- 1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren
und/oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln,
behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir , auch bei verbindlich zugesagten Lieferterminen, nicht zu vertreten. Die
vorgenannten Umstände berechtigen uns, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Verzögerung über 3 Monate hinausgeht ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
- Mängel
Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Unterlässt der Käufer
diese Prüfung, entfällt jegliche Haftung für die Fa. Berndorfer.
- 1 Beanstandungen, die mit gelieferten Schmierstoffen/Ölen zusammenhängen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, unter Angabe der Bestelldaten
und der Rechnungsnummer sowie der auf den Gebinden aufgeführten Chargen-/Batch-Nummern, zu erheben; versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
- 2 Die Anerkennung von Mängelrügen setzt voraus, dass der Fa. Berndorfer eine Probe der Ware von mindesten zwei Litern zur Nachprüfung zur Verfügung gestellt Die wird. Die Fa.
Berndorfer ist berechtigt, die Probe selbst zu ziehen bzw. sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probeentnahme zu überzeugen.
- Gewährleistung
Wir haften für fehlerhafte Produkte nur im Rahmen unserer Produkthaftpflichtversicherung, gemäß dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
Stand 01.01.1990 bzw. max. im Rahmen der geltenden Produkthaftpflichtversicherung unsere Herstellerfirma. Für den Fall der Inanspruchnahme von Gewährleistungen haften wir in keinem Fall weiter als
die Herstellerfirma der gelieferten Ware. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Ansprüche, die wir selbst gegenüber der Herstellerfirma erheben können.
- 1 Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelhafte Wartung/Handhabung, falsche Bedienung, Verwendung von
herstellerfremden Ersatzteilen sowie bei Missachtung der Herstellervorschriften entstehen.
- 2 Haftung für Folgeschäden und ähnliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Aufrechnung der fälligen Zahlung ist auch bei begründeter
Reklamation nicht zulässig. Individuelle/einzelproduktbezogene Gewährleistungsbedingungen und Zusagen, sofern sie von den vorerwähnten abweichen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns
schriftlich und im Original per Unterschrift bestätigt wurden. Ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung haben individuelle Gewährleistungsbedingungen/Zusagen nur unverbindlichen/informativen
Charakter.
- Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Materialien und Anlagen bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages
sowie sonstiger Nebenkosten vor. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er sich nicht in Verzug befindet.
- 1 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware ist unzulässig.
- 2 Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt
vollumfänglich an die Fa. Berndorfer ab.
- Pfandrecht
Der Kunde räumt uns für sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein vertragliches Pfandrecht an den in unseren Besitz gelangten
Gegenständen ein.
- 1 Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht
werden.
- Zahlungen
Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsstellung/Lieferung netto ohne Abzug zu leisten. Hiervon abweichende Skontogewährungen sind
als Einzelvereinbarungen zu verstehen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 2% pro Monat zu berechnen.
- Abnahmeverzug
Kommt der Kunde mit der Abnahme der ihm ordnungsgemäß angebotenen Ware oder Leistung in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer
angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 25 % des Rechnungswertes zu verlangen, und zwar ohne Nachweis der Schadensentstehung und
Schadenshöhe.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertag ergebenden Streitigkeiten ist Nördlingen.